Neuer Aufsatz von Herrn Prof. Dr. Schwintowski : Die digitale Rentenübersicht – Altersvorsorgetransparenz oder Mogelpackung?
Transparenz oder Mogelpackung – Die digitale Rentenübersicht
„Bürger*innen haben nach dem am 17.02.2021 in Kraft getretenen RentÜG einen Anspruch auf eine elektronische, digitale Renntenübersicht.
Diese digitale Rentenübersicht soll einen Gesamtüberblick über jene Altersvorsorgeansprüche gewähren, für die es bisher bereits eine jährliche Standmitteilung gibt. Damit werden die Altersvorsorgeansprüche, für die es keine Standmitteilung gibt, nicht erfasst.
Das bedeutet, die digitale Rentenübersicht sorgt ihrer Struktur nach in keinem Falle dafür, dasss die Bürger*innen eine Altersvorsorgeinformation einfach und verständlich bekommen, die es ihnen ermöglicht über die Frage nachzudenken, ob eine Altersvorsorgelücke besteht und ob gegengesteuert werden sollte.
Darüber hinaus verhindert § 3 Abs. 4 RentÜG das Bürger*innen dritte Dienstleister zwischenschalten können, um dafür zu sorgen , das eine belastbare, verlässliche Gesamtinformation über ihre individuelle Altersvorsorgesituation entsteht.
Diese Einschränkung ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut von § 3 Abs. 4 RentÜG , wird aber in dieser Weise öffentlich diskutiert. Diese Einschränkungen sind mit den Vorgaben des privaten und öffentlichen Rechts zur Zwischenschaltung von Boten und Vertretern nicht zu vereinbaren.
Sollte es dabei bleiben, dass die zentrale Stelle es den Bürger*innen verwehrt Dienstleister zur Aufnahme der digitalen Rentenübersicht zwischenzuschalten, wird das mit dem Gesetz angestrebte Ziel, den Kenntnisstand der Bevölkerung über die eigene Altersvorsorge – um so über Plaungsgrundlagen zu verfügen – zu verbessern, notwendigerweise verfehlt werden.
Als Folge hiervon wird das Problem der (unerkannten) Altersvorsorgelücke die überalternde Gesellschaft in die Altersarmut führen, obwohl dies mit einfachen Mitteln (zB Rentencockpit) vermeidbar wäre.“
Den gesamten Artikel von Herrn Prof. Dr. Schwintowski finden Sie im Heft 07/22 der Zeitschrift Verbraucher und Recht oder hier.